Veranstaltung: | 1. Ordentlicher Landesdelegiertenrat 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 1 |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenrat |
Beschlossen am: | 19.03.2022 |
Eingereicht: | 19.04.2022, 11:05 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Nutzung von Diensträdern bei den kommunalen Ordnungsbehörden
Beschlusstext
Der Landesdelegiertenrat möge beschließen:
die grünen Kommunalpolitiker*innen in Sachsen-Anhalt zu bitten, in ihren
jeweiligen Räten Initiativen mit dem Ziel zu starten:
den Bestand an Dienstfahrrädern oder Dienstpedelecs bei den
Ordnungsbehörden zu eruieren,
zu prüfen, inwieweit Aufgaben der kommunalen Ordnungsbehörden in ihrem
Gebiet mittels in den Einsatz zu nehmender Diensträder oder -pedelecs
zweckdienlich umgesetzt werden können,
dass die jeweilige Ordnungsbehörde Diensträder bzw. -pedelecs als Ersatz
oder Ergänzung ihres motorisierten Fuhrparks anschafft, wo dies sinnvoll
ist.
Begründung
Die Ergänzung oder teilweise Ersetzung der motorisierten Dienstfahrzeuge der Ordnungsbehörden um bzw. durch Fahrräder oder Pedelecs stellt eine wirkungsvolle Modernisierung dar. Wenn Ordnungsamtsmitarbeiter*innen als Radfahrer*innen am Verkehr teilnehmen, werden sie für typische Gefahren sensibilisiert und können schwerpunktmäßig Akzente setzen. Dies führt zum einen zur Steigerung der Verkehrssicherheit für nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer*innen, zum anderen mit Blick auf die hohe Flexibilität und Wendigkeit des Einsatzmittels Fahrrad auch zu zahlreichen anderen Einsatzfeldern, wie etwa zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auf Verkehrswegen, die nicht für den motorisierten Individualverkehr zugelassen sind, wie Parks und Grünflächen.
Die Aufgabenwahrnehmung von Ordnungsamtmitarbeiter*innen finden aktuell überwiegend unter Verwendung von Pkw statt. Die Beamt*innen nehmen daher vor allem als Kfz-Führer*innen am Straßenverkehr teil. Dies behindert unter Umständen die adäquate Wahrnehmung von Gefahren für den Rad- und sonstigen nicht-motorisierten Individualverkehr. Diese nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen stellen jedoch einen besonders vulnerablen Teil des Verkehrsgeschehens dar. Die hohe Verletzungsquote bei Verkehrsunfällen, das Unsicherheitsgefühl und die niedrigen Ahndungszahlen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten machen hier andere Vorgehensweisen im Bereich der Gefahrenabwehr nötig.
Der Beschluss erfolgt in Ergänzung unserer Forderung aus dem Landtagswahlprogramm zum Einsatz von Fahrradstaffeln bei der Polizei, und soll sicherstellen, dass in allen Bereichen staatlicher Aufgabenwahrnehmung für die Belange des nicht-motorisierten Individualverkehrs sensibilisiert wird.
Die Umrüstung und Erweiterung des Profils von Ordnungsämtern soll daneben die Verkehrswende vorantreiben und unnötige Wege mittels Kfz verhindern.